Aktuelle informationen
Brautkleid-Anprobe in Corona-Zeiten
Während der Pandemie gibt das Land Baden-Württemberg die Verordnungen vor, die für den Einzelhandel gelten – und somit auch für mich als Brautboutique. Die Verordnungen sehen wie folgt aus (Verordnung vom 27. Dezember 2021):
Basisstufe: Ohne weitere Regelungen (Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt)
Warnstufe: Ohne weitere Regelungen (Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB))
Alarmstufe: 3 G (Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten)
Alarmstufe II: 2 G (Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten)
Begleitungen: es gibt offiziell keine Beschränkungen, was die Anzahl deiner Begleitungen angeht. Ich empfehle grundsätzlich nicht mehr als drei mitzubringen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage freue ich mich, wenn du dich an meiner Empfehlung orientierst. Danke für Dein Verständnis.
Weitere Infos dazu findest du auch unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/
Ich freue mich schon jetzt darauf dich kennen zu lernen!
Liebe Grüße, Anj